E-Rechnungs-Pflicht

E-Rechnung: Pflicht ab 2027 - was für Ihren Betrieb gilt

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon heute, ausstellen bald. Wir ordnen die Fristen ein und machen Ihre Abläufe rechtzeitig bereit - mit Ihrer vorhandenen Software und Ihrer Steuerkanzlei.

Empfangspflicht seit 01.01.2025 Formate: XRechnung und ZUGFeRD Vor Ort in Nordhessen, remote deutschlandweit Stand: 9. August 2026
Kurz erklärt

Was die E-Rechnungs-Pflicht bedeutet

Die E-Rechnungs-Pflicht bedeutet: Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen müssen als strukturierter Datensatz in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD ausgestellt und empfangen werden - nicht mehr als Papier oder einfache PDF. Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen solche E-Rechnungen empfangen können, die Pflicht zur Ausstellung folgt gestaffelt ab dem 01.01.2027.

  1. 01.01.2025

    Empfangspflicht für alle

    Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen inländischer B2B-Geschäftspartner empfangen und verarbeiten können. Diese Stufe gilt bereits.

  2. 01.01.2027

    Ausstellung ab 800.000 EUR

    Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz müssen ihre inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen.

  3. 01.01.2028

    Ausstellung für alle

    Ab jetzt gilt die Ausstellungspflicht für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.

Die Pflicht betrifft nur inländische B2B-Umsätze. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Ja. E-Rechnungen empfangen können müssen seit dem 01.01.2025 alle Unternehmen, unabhängig von der Größe. Bei der Ausstellung haben kleinere Betriebe länger Zeit: Für sie greift die Pflicht ab dem 01.01.2028, für Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz bereits ab dem 01.01.2027. Wer früh umstellt, erledigt das ohne Zeitdruck und im normalen Tagesgeschäft.

Reicht eine PDF-Rechnung?

Nein, eine einfache PDF ist keine E-Rechnung im Sinne der Pflicht. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, den Buchhaltungssysteme automatisch verarbeiten können. Zulässig sind die Formate XRechnung, ein reines Datenformat, und ZUGFeRD, das eine lesbare PDF mit eingebetteten strukturierten Daten kombiniert. Auch eingescannte Papierrechnungen erfüllen die Anforderungen nicht.

Was passiert mit der Buchhaltung und der Steuerkanzlei?

Ihre Buchhaltung muss E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können, und Ihre Steuerkanzlei gehört von Anfang an mit an den Tisch. Konkret heißt das: den Rechnungseingang klären, prüfen, ob Ihr Rechnungsprogramm die Formate ausgeben kann, und den Übergabeweg zur Kanzlei sauber abstimmen. Wir arbeiten dabei mit Ihrer vorhandenen Software und Ihrer Kanzlei zusammen, statt Ihnen ein neues System aufzudrängen.

Wie lange dauert die Umstellung?

Meist deutlich kürzer als befürchtet: Wenn Ihre vorhandene Software die Formate bereits unterstützt, geht es vor allem um Einstellungen, Abläufe und die Archivierung. Aufwendiger wird es, wenn Rechnungen heute noch in Word oder Excel entstehen oder der Rechnungseingang über viele Kanäle verstreut ist. Einen ersten Eindruck, wo Ihr Betrieb steht, gibt Ihnen unser kostenloser Selbstcheck - in wenigen Minuten, Ergebnis sofort.

In drei Schritten

So machen wir Ihren Betrieb bereit

Kein Großprojekt, sondern ein klarer Ablauf: erst der Befund, dann die Umsetzung, dann ein Alltag, der ohne Sonderwissen funktioniert.

Schritt 1

E-Rechnungs-Check

Ein halber Tag vor Ort: Wir prüfen Rechnungseingang, Rechnungsausgang, Software und Archivierung. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit klarer Empfehlung. 990 EUR Festpreis, 50 Prozent werden binnen 90 Tagen auf einen Folgeauftrag angerechnet.

Zum Kurz-Check
Schritt 2

Umsetzung mit Ihrer Software

Wir richten die Formate XRechnung und ZUGFeRD in Ihrem Rechnungsprogramm ein, ordnen den Rechnungseingang und stimmen den Übergabeweg mit Ihrer Steuerkanzlei ab. Wer die IT betreibt, kennt die Prozesse - deshalb setzen wir auf dem auf, was bei Ihnen schon läuft.

Schritt 3

Geregelter Ablauf und Archivierung

Zum Schluss steht ein dokumentierter Ablauf für Eingang, Ausgang und Ablage, den Ihr Team ohne Sonderwissen lebt. So bleibt die Umstellung kein Projekt, sondern wird normaler Alltag.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, den Software automatisch verarbeiten kann. Zulässige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Eine einfache PDF oder eine eingescannte Papierrechnung erfüllt die Anforderungen nicht.
Nein. Die E-Rechnungs-Pflicht betrifft nur inländische B2B-Umsätze, also Rechnungen zwischen Unternehmen innerhalb Deutschlands. Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen.
Ja. Die Empfangspflicht gilt seit dem 01.01.2025 für alle Unternehmen. Wer heute noch keine E-Rechnungen annehmen und archivieren kann, sollte das zuerst regeln - unabhängig davon, wann die eigene Ausstellungspflicht beginnt.
Ab dem 01.01.2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 EUR lag. Ab dem 01.01.2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle Unternehmen. Betroffen sind jeweils nur inländische B2B-Rechnungen.
990 EUR Festpreis. Enthalten sind ein halber Tag vor Ort und ein schriftlicher Bericht mit Empfehlung. 50 Prozent des Preises rechnen wir binnen 90 Tagen auf einen Folgeauftrag an. Die Rechnung kommt nach dem Termin.

Stand: 9. August 2026. Alle Angaben beziehen sich auf inländische B2B-Umsätze.

Wo steht Ihr Betrieb bei der E-Rechnung?

In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Frist für Sie gilt und was als Nächstes sinnvoll ist. Vor Ort in Trendelburg, Hofgeismar, Kassel und Umgebung - deutschlandweit remote.

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