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KI-Kennzeichnungspflicht seit 2. August 2026: Was jetzt gilt

9. August 2026 4 Min.
KI-Kennzeichnungspflicht seit 2. August 2026: Was jetzt gilt

Was seit dem 2. August 2026 gilt

Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Der Kern der Regel: Wenn Ihre Kunden mit einem KI-System interagieren oder mit KI-generierten Inhalten konfrontiert werden, müssen Sie das offenlegen. Die neue EU-KI-Behörde hat mit der Durchsetzung begonnen.

Das betrifft nicht nur große Tech-Konzerne. Wenn Sie in Ihrem Betrieb einen Chatbot im Kundenservice einsetzen, KI-generierte Bilder im Marketing verwenden oder Texte mit KI-Unterstützung veröffentlichen, fallen Sie grundsätzlich unter diese Pflicht.

Wen die Pflicht konkret betrifft

Zwei Fälle sind zu unterscheiden, die in den aktuellen Berichten unterschiedlich stark betont werden:

  1. Interaktion mit einem KI-System: Sprechen Ihre Kunden mit einem Chatbot, einer Voicebot-Hotline oder einem KI-gestützten Support-System, muss für sie erkennbar sein, dass sie es mit einer Maschine zu tun haben, es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich.
  2. Konfrontation mit KI-generierten Inhalten: Bilder, Videos und Texte, die durch KI erzeugt wurden, müssen Sie entsprechend kennzeichnen, sobald Sie sie veröffentlichen.

Private Profile sind von den Regeln weitgehend ausgenommen, ebenso die meisten Medienhäuser laut aktuellen Berichten. Beide Ausnahmen sind jedoch an Bedingungen geknüpft. Für unternehmerische Kommunikation greifen sie im Zweifel nicht, wer als Betrieb postet oder Blogbeiträge veröffentlicht, handelt nicht als Privatperson.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet

In der Praxis heißt das für die drei häufigsten Berührungspunkte im Mittelstand:

  • Marketing-Bilder: Arbeiten Sie für Social-Media-Posts, Website-Grafiken oder Broschüren mit einem KI-Bildgenerator, braucht der Inhalt eine sichtbare Kennzeichnung. Ein Betrieb, der für die eigene Facebook-Seite KI-generierte Motive nutzt, wäre davon typischerweise betroffen, weil die Bilder öffentlich sichtbar sind und kein Privatprofil vorliegt.
  • Chatbots im Kundenservice: Setzen Sie auf Ihrer Website oder in WhatsApp einen KI-gestützten Assistenten ein, muss für Ihre Kunden erkennbar sein, dass sie nicht mit einem Menschen schreiben.
  • KI-unterstützte Texte: Presseartikel, Blogposts oder Newsletter, die überwiegend KI-generiert sind und veröffentlicht werden, fallen ebenfalls unter die Kennzeichnungspflicht. Wo genau die Schwelle zwischen "KI-unterstützt" und "KI-generiert" verläuft, ist nach aktuellem Stand noch nicht abschließend geklärt.

Ausnahmen und offene Fragen

Die vorliegenden Berichte sind sich einig, dass es Ausnahmen gibt, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte. Manche betonen, dass die meisten Medienhäuser nicht betroffen sind, andere heben die Ausnahme für private Profile hervor. Aus Sicht eines Betriebs mit 5 bis 50 Mitarbeitern ist die Kernaussage unabhängig davon relevant: Wer als Unternehmen öffentlich kommuniziert, kann sich in der Regel auf keine der beiden Ausnahmen berufen. Wie genau die neue KI-Behörde die Regeln in der Praxis auslegt und durchsetzt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in aller Tiefe erprobt, da die Durchsetzung gerade erst begonnen hat. Es lohnt sich, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten, statt jetzt schon von einer abschließenden Auslegung auszugehen.

Unsere Einordnung

Aus unserer Sicht ist die wichtigste Botschaft für kleinere Betriebe: Die Pflicht ist real und gilt seit dem 2. August 2026, aber sie lässt sich mit überschaubarem Aufwand erfüllen. Ein sichtbarer Hinweis wie "KI-generiertes Bild" unter einem Social-Media-Post oder ein kurzer Satz im Chatbot-Fenster reicht in den meisten Fällen aus, um der Transparenzpflicht gerecht zu werden.

Wir empfehlen, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern einmal systematisch durchzugehen, an welchen Stellen im eigenen Betrieb KI-generierte Inhalte oder KI-Systeme mit Kundenkontakt im Einsatz sind, von Marketing-Bildern über Chatbots bis zu automatisiert erstellten Texten, und dort jeweils eine kurze, klare Kennzeichnung zu ergänzen. Das ist in aller Regel eine Frage von wenigen Stunden, nicht von großen Projekten.

Gleichzeitig raten wir zu Gelassenheit: Die neue KI-Behörde startet gerade erst mit der Durchsetzung, eine Kennzeichnungspflicht ist kein Grund, den Einsatz von KI-Werkzeugen grundsätzlich infrage zu stellen. Sie verlangt lediglich Ehrlichkeit gegenüber den eigenen Kunden darüber, wo KI im Spiel ist. Wer das von Anfang an offen kommuniziert, hat ohnehin die solidere Basis für Vertrauen, unabhängig von der gesetzlichen Pflicht.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website, Ihr Kundenservice oder Ihre Marketing-Materialien betroffen sind, schauen wir uns das gerne gemeinsam mit Ihnen an.

Kontakt: kontakt@it-meeder.de

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